Norm: ZPO §517 Abs2ZPO §519 BZPO §528 F2
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rekurses gegen die Zurückweisung der Berufung, wenn zwar strittig ist, ob es sich um eine Bagatellsache handelt, aber der Beschwerdegegenstand auf keinen Fall Schilling eintausend übersteigt. Entscheidungstexte 5 Ob 204/63 Entscheidungstext OGH 27.06.1963 5 Ob 204/63 Veröff: EvBl 1963/430 S 577 ... mehr lesen...
Norm: EO §37 HJN §57ZPO §453 Abs2ZPO §501ZPO §517 Abs2
Rechtssatz: Die spezifischen Rechtsmittelbeschränkungen für Bagatellsachen schließen nicht eine Nachprüfung der Vorfrage aus, ob es sich überhaupt um eine Bagatellsache handle. Wird im Zug eines zunächst im allgemeinen bezirksgerichtlichen Verfahren abzuführenden Exszindierungsprozesses das Klagebegehren auf den Erlös abgestellt, den die vom Widerspruchswerber in Anspruch genommenen, inzwis... mehr lesen...