Norm
ZPO §517 Abs2Rechtssatz
Unzulässigkeit des Rekurses gegen die Zurückweisung der Berufung, wenn zwar strittig ist, ob es sich um eine Bagatellsache handelt, aber der Beschwerdegegenstand auf keinen Fall Schilling eintausend übersteigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0043762Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.03.2012