Begründung: Der Kläger und dessen verstorbene Frau haben dem Beklagten ein landwirtschaftliches Anwesen übergeben. Zwischen den Parteien ist strittig, ob das im Übergabsvertrag eingeräumte Wohn- und Nutzungsrecht auch eine bestimmte Garage erfasst. Der Kläger begehrt vom Beklagten, ihm den Zutritt zu dieser Garage zu ermöglichen und diese soweit zu räumen, dass er darin einen Traktor und einen Pkw abstellen könne. Seinen Anspruch bewertete er in der Klage mit 4.360 EUR. Der Beklag... mehr lesen...