Begründung: Vorauszuschicken ist, dass die vorliegende Rechtssache bereits beim Obersten Gerichtshof anhängig war, sodass bezüglich des Parteienvorbringens sowie der Sach- und Rechtslage im ersten Rechtsgang auf den Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 10. 8. 1998, 7 Ob 307/97s verwiesen werden kann, mit dem dem Rekurs der Klägerin gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes vom 16. 6. 1997, GZ 1 R 259/97i-84, nicht Folge gegeben wurde. Im Übrigen kann sich die Z... mehr lesen...
Begründung: Der angefochtene Beschluss - mit welchem einem Rekurs beider Kindeseltern betreffend die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines notariellen Schenkungsvertrages sowie Schenkungsvertrages auf den Todesfall keine Folge gegeben worden war - wurde deren Vertreter am Donnerstag, den 8. 3. 2001, zugestellt (Rückschein in ON 5). Letzter Tag der gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14-tägigen Frist des (außerordentlichen) Revisionsrekurses war sohin (unter Zugrundelegung der auch im... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde über die Einschreiterin zufolge Nichterscheinens zur Vernehmung vor dem Rekursgericht am 28. 2. 2000 eine Ordnungsstrafe von S 10.000 verhängt und ihre zwangsweise Vorführung zur Tagsatzung vom 13. 3. 2000 angeordnet (ON 12). Bei der Tagsatzung vom 13. 3. 2000 wurde der Einschreiterin eine Ausfertigung dieses Beschlusses ausgefolgt (ON 14, S 3 d. Prot.). Gegen diesen Beschluss richtet sich der an das Rekursgericht gerichtete un... mehr lesen...
Begründung: K***** Z***** schenkte der Beklagten, seiner Ehegattin, mit Schenkungsvertrag vom 2.2.1989 die unbelastete klagsgegenständliche Liegenschaft EZ *****, KG S*****. Die Klägerin räumte der W***** GmbH & Co KG (in der Folge GmbH & Co KG) mit Kreditverträgen vom 14. 11. 1988 und 5. 6. 1989 Kontokorrentkredite über S 600.000 und S 200.000 ein. Zu beiden Kreditverhältnissen unterfertigte K***** Z***** ein Blankoakzept der GmbH & Co KG als Bürge für die Bezogen... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist seit 29. 6. 1999 rechtskräftig geschieden. Beide Parteien sind deutsche Staatsbürger. Mit der am 10. 2. 2000 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin (nach Ausdehnung zuletzt) die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 19.800 vom 1. 3. bis 30. 6. 2000 und S 23.100 seit 1. 7. 2000. Das Erstgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsb... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg war zu FN 34218x die G***** GmbH mit dem Sitz in S***** (im Folgenden nur Gesellschaft) eingetragen. Alleiniger Gesellschafter und selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer war Dr. Claus W. G*****. Das Erstgericht verfügte die amtswegige Löschung der Gesellschaft gemäß § 40 FBG. Das Erstgericht verfügte die amtswegige Löschung der Gesellschaft gemäß Paragraph 40, FBG. Dagegen erhob "Claus W. G***** ... als Gesc... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte nach Auflösung eines Leasingvertrags über einen PKW den Zuspruch von 199.636,32 S sA. Diesem Klagebegehren gab das Erstgericht mit 192.336,05 S sA statt und wies das Mehrbegehren von 7.300,27 S sA ab. Das Berufungsgericht sprach der klagenden Partei bloß 150.591,19 S sA zu und wies das Klagemehrbegehren von 49.045,13 S sA ab. Es sprach zunächst ferner aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Mit Beschluss vom 21. September 1... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab im zweiten Rechtsgang dem auf § 1330 Abs 2 ABGB und § 78 UrhG gestützten Schadenersatzbegehren des Klägers insoweit statt, als es die erst- und die drittbeklagte Partei zur Zahlung des noch strittigen Betrages von 147.292,96 S verpflichtete. Hinsichtlich der zweitbeklagten Partei wies es das Klagebegehren (rechtskräftig) ab. Das gegen die erstbeklagte Partei gerichtete Begehren auf Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs war bereits im ersten... mehr lesen...
Norm: ZPO §148ZPO §507a Abs3
Rechtssatz: Bei Freistellung der Revisionsbeantwortung ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbeantwortungsfrist unmittelbar beim Obersten Gerichtshof einzubringen. Entscheidungstexte 1 Ob 373/98d Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 373/98d Veröff: SZ 72/51 3 Ob 22/07t En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beantragte bei der beklagten Partei am 16. Dezember 1991, ihm eine Einzelgenehmigung gemäß § 19 Abs 3 Sbg ROG 1977 zur Errichtung eines Wohnhausneubaus auf einem ihm gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Grundstück zu erteilen. Die Gemeindevertretung der beklagten Partei wies diesen Antrag mit Bescheid vom 5. März 1993 (Beschlußfassung 16. Februar 1993) mit folgender
Begründung: ab: Der Kläger beantragte bei der beklagten Partei am 16. Dezember 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten erwarben 1988 bzw 1987 Hausanteilsscheine einer Immobilienbeteiligungsgesellschaft um 206.000 S bzw 412.000 S und finanzierten diese Anlagegeschäfte mit Krediten der klagenden Partei von 225.000 S bzw 450.000 S. In Vorprozessen, die seit dem 1. März 1993 zur gemeinsamen Verhandlung verbunden waren, deren Verbindung jedoch vor der Urteilsfällung wieder aufgehoben wurde, begehrten die nunmehrigen Beklagten als Kläger hilfsweise unter anderem die ... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. Sie begehrt in der beim Bezirksgericht Mariazell zu C 74/97b anhängigen Rechtssache die Wiederaufnahme der Verfahren C 73/95b und C 94/95s je dieses Gerichtes. Mit Schriftsatz vom 21.11.1997 lehnte die Klägerin den "Senatsvorsitzenden Dr.Peter Ferstl, Dr.Gustav Krempl und Dr.Günther Kafrda als auch die anderen nach der Geschäftsverteilung hiefür zuständigen Landesgerichtsräte des L... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anh... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anh... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anhän... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 19.9.1997 vor dem Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht einen Vergleich, der vereinbarungsgemäß erst dann Rechtswirksamkeit erlangen sollte, wenn er nicht von einer der Parteien widerrufen wird. Ein solcher Widerruf mußte, um rechtzeitig zu sein, mit Schriftsatz dem Oberlandesgericht Graz gegenüber erklärt werden und spätestens am 10.10.1997 zur Post gegeben werden. Mit der an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (als Erstger... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte wurde vom Berufungsgericht mit Teilurteil vom 2.7.1997 zur Zahlung von S 79.739,60 sA verurteilt und die ordentliche Revision für nicht zulässig erklärt. Auf Antrag der Beklagten erkannte das Erstgericht ihrer außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zu. Dieser Beschluß wurde dem Kläger nach eigenem Vorbringen am 21.8.1997 zugestellt. Obwohl der Rekurs auf Grund unrichtiger Adressierung an das Rekursgericht und Übersendung durch dieses ers... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 31.1.1995 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz die Klage auf Zahlung von S 586.906,92 sA gegen die "R***** Gesellschaft mbH" ein, wobei für die beklagte Partei eine Anschrift in Graz angegeben wurde. Die beklagte Partei erstattete unter Angabe einer Anschrift in Wien eine Klagebeantwortung, in der sie die örtliche Unzuständigkeit des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz einwendete, weil sich ihr Firmensitz in Wien befinde und sie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund des von der als Indossatarin ausgewiesenen klagenden Bank vorgelegten, von der drittbeklagten Partei Erika M***** an eigene Order ausgestellten, von der bezogenen erstbeklagten Partei R***** Ges. mbH & Co KG, K*****akzeptierten und von deren Geschäftsführer Hermann G*****, dem Zweitbeklagten, als Bürgen für die Akzeptantin unterzeichneten Wechsels vom 28.11.1991 über S 103.907,-- erließ das Erstgericht den Wechselzahlungsauftrag vom 20.3.1992. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien verpflichteten sich als ehemalige Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer vom Kläger im Februar 1984 "erworbenen" Gesellschaft mbH in einer als Garantievertrag zu beurteilenden rechtsgeschäftlichen Erklärung (siehe dazu die Entscheidung des erkennenden Senates 1 Ob 608/88 = SZ 61/232), "die Firma schulden- bzw lastenfrei zu übergeben und für von ihnen eingegangene Verbindlichkeiten voll zu haften, sohin dem Kläger den Schaden zu ersetzen... mehr lesen...
Norm: ZPO §507a Abs3ZPO §508a Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 508a Abs 2 Satz 2 ZPO ist die Beantwortung einer außerordentlichen Revision beim Revisionsgericht einzubringen. Wird ein Rechtsmittel bei einem funktionell nicht zuständigen Gericht (Erstgericht) eingebracht, ist es zwar von Amts wegen an das funktionell zuständige Gericht weiterzuleiten, doch ist für die Rechtzeitigkeit der Zeitpunkt des Einlangens bei diesem Gericht maßgebend. Der Oberste... mehr lesen...