Begründung: Die Revisionswerberin stützt die Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision auf das Vorliegen einer erheblichen Frage des materiellen und des formellen Rechts. Es fehle sowohl eine Vorentscheidung zur Frage, ob die Gründung und der Betrieb eines Konkurrenzunternehmens vor und während der "Kündigungszeit" den Entlassungsgrund der Untreue oder der Vertrauensunwürdigkeit begründe, als auch zur Frage, ob eine während der Unterbrechung vorgenommene Klageausdehnung wirk... mehr lesen...