Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am ***** die Ehe. Für die klagende und widerbeklagte Partei (in der Folge immer: Klägerin) war es die erste Eheschließung, für die beklagte und widerklagende Partei (in der Folge immer: Beklagter) die dritte Ehe. Am 10. Juli 2006 wurde ein Ehepakt errichtet. Der Ehe entstammen eine am 13. Dezember 1990 und eine am 7. Oktober 1992 geborene Tochter. Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Die Beziehung der Streitteile begann 19... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Streitteile vereinbarten am Beginn ihrer Ehe, dass die Beklagte sich um die Kinder kümmert und den Haushalt führt, solange sie keiner Arbeit nachgeht. Sie absolvierte ein Lehramtsstudium im Fach „Werkerziehung für Knaben“ und ab 2004 das Pädagogikjahr. Danach war sie allerdings in diesem Beruf nicht tätig, sondern arbeitete sporadisch, indem sie Keramikkurse veranstaltete oder in einem von ihr mitgegründeten Verein tätig war. Aufgrund ihre... mehr lesen...
Begründung: Nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes am 10. August 1996 heirateten die Streitteile am 9. November 1996. Die ersten beiden Ehejahre nahm der neugeborene Sohn in Anspruch, anschließend begannen die Streitteile mit dem Hausbau. Diese Arbeiten bestimmten für weitere zwei Jahre das Eheleben und ließen kaum Zeit für gemeinsame Tätigkeiten übrig. Bis Oktober 2002 war der Kläger in der Nähe des Wohnorts berufstätig, anschließend für etwa zwei Jahre im Ausland und nach einer Un... mehr lesen...