Begründung: Die K***** GmbH und die K***** GmbH und Co KG nahmen mit Mietvertrag vom 31. 7. 1989 von der Beklagten in der S***** ein Geschäftslokal auf unbestimmte Zeit in Bestand. Die Erstklägerin ist Universalrechtsnachfolgerin der K***** GmbH und Co KG, die dort ein Bekleidungshandelsgeschäft betreibt. Der Zweitkläger ist Masseverwalter im Konkurs der K***** GmbH. Im Sideletter vom 26. 6. 1989 findet sich eine Konkurrenzklausel. Sowohl der Geschäftsführer der beklagten Partei als... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter H*****, vertreten durch Dr. Klaus Nuener, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagten Parteien 1.) L*****, 2.) L*****, beide vertreten durch Atzl & Dillersberger & Bronauer... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin, Herausgeberin und Verlegerin der österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Die Presse". Die Republik Österreich (Erstbeklagte) ist Herausgeberin der österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Wiener Zeitung", deren Eigentümerin und Verlegerin die Zweitbeklagte ist. Die Erstbeklagte ist alleinige Gesellschafterin der Zweitbeklagten. Die „Wiener Zeitung" erscheint täglich von Dienstag bis Samstag und enthält redaktionelle Beiträge aus P... mehr lesen...
Norm: ZPO §500aZPO §502 Abs1
Rechtssatz: Ob den Anforderungen des § 500a ZPO genügt wurde, ist eine Frage des Einzelfalls, die vom Obersten Gerichtshof nur bei einer grob fehlerhaften Anwendung der dem Berufungsgericht eingeräumten Möglichkeit der Begründungserleichterung aufgegriffen werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 41/08w Entscheidungstext OGH 10.06.2008 4 Ob 41/08w Bem: So ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Lovrek und die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Robert Hauser als weitere Richter in den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1. Edeltraud S*****, 2. Maria P*****, beide vertreten durch Ma... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** GesmbH, *****, vertreten durch Mag. Dr. Peter Lechner, Rechtsanwalt in Innsbruck, und der Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei 1. Dr. Georg P*****, und 2. U*****... mehr lesen...
Norm: ZPO §500aZPO §502 Abs1 HIIZPO §503 Z2 1a
Rechtssatz: § 500a ZPO beschränkt die Möglichkeit einer verkürzten
Begründung: nicht auf bestimmte Berufungsgründe. Es kann in geeigneten Fällen auch in Fragen der Beweiswürdigung mit dem Hinweis auf die zutreffenden Ausführungen des Erstgerichtes und einer kurzen Zusatzbegründung das Auslangen gefunden werden. Entscheidungstexte 5 Ob 52/07v ... mehr lesen...