RS OGH 2008/6/10 4Ob41/08w, 7Ob84/09t, 9Ob11/10y, 6Ob41/11i, 9Ob64/10t, 8ObA16/13f, 10Ob28/13k, 8Ob2

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Veröffentlicht am 10.06.2008
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Norm

ZPO §500a
ZPO §502 Abs1

Rechtssatz

Ob den Anforderungen des § 500a ZPO genügt wurde, ist eine Frage des Einzelfalls, die vom Obersten Gerichtshof nur bei einer grob fehlerhaften Anwendung der dem Berufungsgericht eingeräumten Möglichkeit der Begründungserleichterung aufgegriffen werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123827

Im RIS seit

10.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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