Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist eine Oppositionsklage gegen eine Unterhaltsexekution. Außer Streit gestellt ist, dass der Kläger im Monatsdurchschnitt ein Einkommen von 4.080 EUR netto für den gesamten relevanten Zeitraum der Revision vom 1. Jänner 1998 bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung am 9. August 2007 hatte (ON 11). Die Streitteile schlossen anlässlich ihrer Ehescheidung vor dem Bezirksgericht (BG) Bruck/Mur am 23. März 1988 einen Scheidungsfolgenvergleich, m... mehr lesen...