Norm: ZPO §468ZPO §486 Abs2ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Hat das Erstgericht zu dem Kündigungsgrund B unbekämpft gebliebene Feststellungen getroffen, die auf eine Verneinung dieses Kündigungsgrundes hinaus laufen müßten, waren diese aber für seine Entscheidung letztlich ohne Bedeutung, weil es die Aufkündigung schon wegen des Kündigungsgrundes A für gerechtfertigt hielt, und hat das Berufungsgericht das Ersturteil aus dessen Gründen bestätigt, oh... mehr lesen...