Norm: ZPO §41ZPO §50ZPO §484 Abs2
Rechtssatz: Eine gesonderte Honorierung einer Berufung in der Hauptsache und im Kostenpunkt sowie deren Beantwortung erfolgt nicht; dies gilt auch im Falle der Zurücknahme des Rechtsmittels. Entscheidungstexte 6 Ra 54/13b Entscheidungstext OLG Graz 02.08.2013 6 Ra 54/13b European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: ZPO §484 Abs2ZPO §562 D
Rechtssatz: Nach allgemeinen Grundsätzen muß der Zurücknahme von Einwendungen gegen die Aufkündigung eines Vertrages die Wirkung zuerkannt werden, daß der Kündigungsgegner nunmehr mit der Aufkündigung einverstanden ist. Es besteht daher kein Anstand, auf die Zurücknahme der Einwendungen gegen eine Aufkündigung § 552 Abs 5 und damit § 484 ZPO sinngemäß anzuwenden. Die Zurücknahme der Einwendungen hat daher die Folge... mehr lesen...
Norm: ZPO §484 Abs2ZPO §513
Rechtssatz: § 484 Abs 2 ZPO ist auch im Revisionsverfahren anzuwenden, die Bestimmung der Kosten obliegt dem OGH. Entscheidungstexte 2 Ob 830/50 Entscheidungstext OGH 29.12.1950 2 Ob 830/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0042051 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...