Norm
ZPO §41Rechtssatz
Eine gesonderte Honorierung einer Berufung in der Hauptsache und im Kostenpunkt sowie deren Beantwortung erfolgt nicht; dies gilt auch im Falle der Zurücknahme des Rechtsmittels.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2013:RG0000100Im RIS seit
06.09.2013Zuletzt aktualisiert am
06.09.2013