Begründung: Am 28. September 2006 wurden die am 9. Juni 2006 gepfändeten Fahrnisse um das Meistbot von 76.000 EUR versteigert. Das Rekursgericht hob den Verteilungsbeschluss des Erstgerichts vom 14. November 2006, mit dem nach Abzug der Kosten des Sachverständigen und des Verkaufs die verbleibenden 75.129,15 EUR an drei betreibende Gläubiger verteilt worden waren, wegen fehlender konkreter
Begründung: als nichtig auf (§ 477 Abs 1 Z 9 ZPO). Zu der im zweiten Rechtsgang neuerlich anbe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nahm im Sommer 1994 für den Beklagten, mit dem sie in Lebensgemeinschaft lebte, einen Privat-Sofortkredit in der Höhe von S 78.000 auf, um einen Autokauf zu finanzieren. Der Beklagte sagte die Zahlung der Kreditraten zu. Von September bis Dezember 1994 überwies die Klägerin die monatlichen Raten in der Höhe von S 2.000 aus dem gemeinsamen Haushaltsgeld. Am 6. 1. 1995 trennten sich die Parteien. Der Beklagte leistete keine Zahlungen und verzog in der Folge ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist aufgrund des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 14.3.1975 zu 4700/7220 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, wobei mit diesen Miteigentumsanteilen das ausschließliche Nutzungsrecht an vier größeren Wohnungen (Top 2, Top 3, Top 4 und Top 5) sowie zwei Kleinwohnungen (darunter Top 7) und an der Tiefgarage verbunden ist. Mit Bestandvertrag vom 29.3.1976 hat die Antragstellerin die Wohnungen Top 2 bis Top 7 an die Republik Öste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt in den verbundenen Arbeitsrechtssachen von den fünfzehn beklagten Parteien die Zahlung von je S 15,965.596,70 sA und die Feststellung der Haftung für künftige Aufwendungen bei der Sanierung der sogenannten "F*****deponie". Die Beklagten werden ausschließlich nach dem Organhaftpflichtgesetz in Anspruch genommen. In den mit Ausnahme der Behauptung verschiedener individueller Pflichtverletzungen der einzelnen Beklagten sonst idente... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 CZPO §478 Abs2
Rechtssatz: Wird von einem Rechtsmittelgericht in amtswegiger Wahrnehmung einer der angefochtenen Entscheidung oder dem ihm vorangegangenen Verfahren anhaftenden Nichtigkeit aus diesem Grunde die angefochtene Entscheidung als nichtig aufgehoben, dann ist es dem Rechtsmittelgericht verwehrt, schon in diesem Verfahrensstadium zur materiellrechtlichen Beurteilung der Sache in irgend einer Weise Stellung zu beziehen un... mehr lesen...