Norm: EO §35 DZPO §448 bZPO §453 Abs2
Rechtssatz: Bei Streitigkeiten nach § 35 EO kann von einer Einschränkung der Klage iS § 453 Abs 2 ZPO nur dann gesprochen werden, wenn nur mehr das Erlöschen oder die Hemmung eines Teiles des vollstreckbaren Anspruches geltend gemacht wird, nicht aber wenn der betreibende Gläubiger die Exekution auf einen S 1.000,-- nicht übersteigenden Betrag einschränkt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §55ZPO §453 Abs2
Rechtssatz: Die Anfechtung der in Urteilsform ergangenen Entscheidung über die Prozesskosten mit Rekurs ist im § 55 ZPO begründet und entspricht ständiger Rechtsprechung. Entscheidungstexte 4 Ob 46/72 Entscheidungstext OGH 11.07.1972 4 Ob 46/72 Veröff: Arb 9026 = SozM IVA,435 1 Ob 659/83 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §37 HJN §57ZPO §453 Abs2
Rechtssatz: Exszindierungsklage kann Bagatellsache sein. (so schon Präs 386/15 = Jud 242) Entscheidungstexte 2 Ob 337/57 Entscheidungstext OGH 09.10.1957 2 Ob 337/57 3 Ob 82/65 Entscheidungstext OGH 07.07.1965 3 Ob 82/65 Beisatz: Der Wert des Pfandgegenstandes ist mit dem Schätzwert, dah... mehr lesen...
Norm: EO §37 HJN §57ZPO §453 Abs2ZPO §501ZPO §517 Abs2
Rechtssatz: Die spezifischen Rechtsmittelbeschränkungen für Bagatellsachen schließen nicht eine Nachprüfung der Vorfrage aus, ob es sich überhaupt um eine Bagatellsache handle. Wird im Zug eines zunächst im allgemeinen bezirksgerichtlichen Verfahren abzuführenden Exszindierungsprozesses das Klagebegehren auf den Erlös abgestellt, den die vom Widerspruchswerber in Anspruch genommenen, inzwis... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 EZPO §453 Abs2ZPO §501
Rechtssatz: Durch Einschränkung auf die Kosten wird das Verfahren auch gegen mehrere Beklagte zum Bagatellverfahren. Entscheidungstexte 2 Ob 155/54 Entscheidungstext OGH 26.02.1954 2 Ob 155/54 nur T1 2 Ob 910/54 Entscheidungstext OGH 17.12.1954 2 Ob 910/54 Beisatz: Auch Bestands... mehr lesen...
Norm: ZPO §453 Abs2ZPO §502 Abs2 Ba
Rechtssatz: Nur durch eine Einschränkung des Begehrens unter die Bagatellgrenze wird bewirkt, daß die Rechtssache fortan nach den Vorschriften für das Verfahren in Bagatellsachen zu verhandeln und zu entscheiden ist; ein Teilanerkenntnis und Teilurteil bewirken das nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 538/34 Entscheidungstext OGH 06.07.1934 2 Ob 538/... mehr lesen...