Norm: ZPO §448 eZPO §452ZPO §502 Abs2ZPO §517
Rechtssatz: Ist ein Teil des Klagebegehrens durch eine rechtskräftige Entscheidung (zB ein Teilurteil) erledigt worden und dadurch der noch im Streit verfangene Streitgegenstand unter die Bagatellgrenze gesunken, so gelten die für das Bagatellverfahren vorgesehenen Rechtsmittelbeschränkungen. Entscheidungstexte 2 Ob 188/51 Entscheidungstext... mehr lesen...
Kläger begehrt Herausgabe einer Reihe von Sachen, deren Wert er mit 2500 S bezifferte. Das Erstgericht erließ ein Teilanerkenntnisurteil. In der Berufungsmitteilung bewertete die Klägerin den Teilanspruch, über den der Erstrichter erkannt hatte, mit 50 S und beantragte, die Berufung als unzulässig zu verwerfen. Das Berufungsgericht bejahte die Zulässigkeit der Berufung, weil eine Teilbewertung der vom angeblichen Anerkenntnis betroffenen Gegenstände in erster Instanz nicht vorgeno... mehr lesen...
Norm: ZPO §448 cZPO §452
Rechtssatz: Der Umstand, daß das Erstgericht über den Klagsanspruch in mehreren die Bagatellgrenze nicht übersteigenden Teilurteilen entschieden hat, bewirkt nicht, daß die Entscheidungen als im Bagatellverfahren ergangen, zu behandeln sind. Entscheidungstexte 1 Ob 183/50 Entscheidungstext OGH 05.04.1950 1 Ob 183/50 Veröff: SZ 23/88 ... mehr lesen...