Norm
ZPO §448 cRechtssatz
Der Umstand, daß das Erstgericht über den Klagsanspruch in mehreren die Bagatellgrenze nicht übersteigenden Teilurteilen entschieden hat, bewirkt nicht, daß die Entscheidungen als im Bagatellverfahren ergangen, zu behandeln sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0041606Dokumentnummer
JJR_19500405_OGH0002_0010OB00183_5000000_001