Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** H*****, vertreten durch Dr.Werner Hagen, Rechtsanwalt in Bregenz, wider die beklagten Parteien 1. M***** S*****, und 2. K***** S*****, beide vertreten durch Dr.Herbert Pochieser, Rechtsanwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erzeugt in seinem Unternehmen insbesondere Textildruckmaschinen. Der Beklagte war bis 31.12.1985 als technischer Angestellter des Klägers beschäftigt. Die technische Abteilung, die er geleitet hatte, wurde schon Ende 1984 aufgelöst. Da sich damals schon Schwierigkeiten bei der Geltendmachung seiner Ansprüche aus Diensterfindungen abzeichneten, fertigte der Kläger zu Beweiszwecken auf seine eigenen Kosten tausende Kopien von geschäftlichen Unterlagen a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten seit 13. März 1978 als Ordinationshilfe beschäftigt. Am 25. August 1986 trat sie mit seiner Zustimmung einen Urlaub an, in dem sie ihre Schwiegereltern in Namibia besuchte. Ursprünglich wollte die Klägerin bis 28. September 1986 Urlaub haben. Der Beklagte bestand jedoch auf einem Dienstanstritt der Klägerin am 15. September 1986, weil er an diesem Tage nach Beendigung seines eigenen Urlaubes seine Ordination wieder eröffnen woll... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Vaters dehnte das Erstgericht mit Beschluß ON 37 vom 21. März 1986 die seinerzeitige Besuchsrechtsregelung vom 4. Juli 1984, ON 16, womit dem Vater hinsichtlich des aus seiner geschiedenen Ehe stammenden mj. Andrej Janko Z***, geboren am 20. Jänner 1982, an jedem zweiten Samstag im Monat von 14 bis 18 Uhr ein Besuchsrecht eingeräumt worden war, dahin aus, daß es dem Vater ein Besuchsrecht an jedem zweiten und vierten Sonntag des Monats in der Zeit von j... mehr lesen...
Norm: ZPO §414ZPO §415ZPO §416ZPO §477 Abs1 Z2 D2a
Rechtssatz: Die Urteilsfällung erfolgt bei der Senatsgerichtsbarkeit durch den in der - der Beratung des möglichen Urteilsinhaltes folgenden - Abstimmung gelegenen Willensentschluß der Mitglieder des Senates, beim Einzelrichter durch dessen Willensentschluß. Da der Zeitpunkt, wann der Einzelrichter diesen Willensakt der Urteilsfällung gesetzt hat, anders nichts objektivierbar ist, kann nur maßg... mehr lesen...
Norm: ZPO §390ZPO §412ZPO §414ZPO §415ZPO §417 Abs1 Z1ZPO §477 Abs1 Z2 D2a
Rechtssatz: Unter erkennendem Gericht ist jenes zu verstehen, welches durch seinen ausgeübten Entscheidungswillen das Urteil gefällt hat. Maßgebend für die Beurteilung seiner vorschriftsmäßigen Besetzung ist somit der Zeitpunkt der Urteilsfällung. Entscheidungstexte 2 Ob 63/83 Entscheidungstext OGH 22.05.1984... mehr lesen...
Norm: ZPO §194ZPO §414ZPO §415
Rechtssatz: Die Ankündigung "Entscheidung ergeht schriftlich" ist der Fällung der Entscheidung nicht gleichzusetzen, schließt die Anwendbarkeit des § 194 ZPO also nicht aus. Entscheidungstexte 4 Ob 66/75 Entscheidungstext OGH 18.11.1975 4 Ob 66/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: ZPO §414ZPO §417
Rechtssatz: Der Richter ist berechtigt, in den schriftlichen Entscheidungsgründen Tatsachen, die bei der Verkündung nicht berücksichtigt wurden, festzustellen und rechtlich zu würdigen. Entscheidungstexte 7 Ob 406/55 Entscheidungstext OGH 21.09.1955 7 Ob 406/55 Veröff: RZ 1955/12 S 187 3 Ob 571/55 Entschei... mehr lesen...