Begründung: Die Klägerin führt aufgrund eines gegen eine näher genannte GmbH (im Folgenden kurz: GmbH) erwirkten vollstreckbaren Versäumungsurteils über 2,692 Mio S sA gegen diese Exekution (AZ 12 E 88/00v des Bezirksgerichts Josefstadt) u.a. durch Pfändung und Überweisung einer der GmbH gegen die beklagte Bank angeblich zustehenden Forderung aufgrund einer von der GmbH abgerufenen Bankgarantie. Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Die Nebenintervenientin (im Folgenden kurz: NI) ... mehr lesen...