Norm: ZPO §41 Abs1 ZPO §41 Abs3 ZPO § 41 heute ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 41 heute ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Magda K*****, vertreten durch Dr. Nikolaus Gabor, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** S.A.-N.V., *****, vertreten durch Dr. Ralf Mitsche, Rechtsanwalt in Wien, wegen 23.285,01 EUR sA, über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Ob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht begründete die Haftung der beklagten Pistenbetreiber für die Verletzungsfolgen des Klägers mit einem Verstoß gegen ihre vertragliche Nebenpflicht, für die körperliche Integrität der Schiliftbenützer auch in jenem Bereich zu sorgen, von dem sie wussten, dass er von ihren Vertragspartnern befahren wird, auch wenn dieser Bereich außerhalb der gekennzeichneten Schipiste lag. Im vorliegenden Fall schlos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte (die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Komplementärgesellschaft) war Pistenhalterin in Sölden und Veranstalterin des Freilichtschauspiels „Hannibal", das auf einer ca 10 m hohen Schneepyramide aufgeführt wurde, die außerhalb der präparierten Schipiste in einer Entfernung von 150 m von der Talstation des Rettenbachferners und des dort befindlichen Restaurants errichtet worden war. Nach den im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Tats... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von der Beklagten EUR 2.797,08 (sA). In diesem Betrag ist eine als „Mahninkassospesen" bezeichnete Nebenforderung von EUR 97,08 enthalten, zu deren
Begründung: sich die Klägerin auf § 1333 Abs 3 ABGB berief. Die klagende Partei begehrte von der Beklagten EUR 2.797,08 (sA). In diesem Betrag ist eine als „Mahninkassospesen" bezeichnete Nebenforderung von EUR 97,08 enthalten, zu deren
Begründung: sich die Klägerin auf Paragraph 1333, Absatz 3, AB... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Mahnklage die Zahlung von 233,47 EUR und auf § 1333 Abs 3 ABGB gestützt Schadenersatz von 15 EUR „Mahnkosten Klient" und 42,48 EUR „Mahnkosten RA-Kanzlei". Das Erstgericht erließ den beantragten Zahlungsbefehl im Umfang der Hauptforderung von 233,47 EUR und einer Nebenforderung von 15 EUR und wies das Mehrbegehren (Nebenforderung) von 42,48 EUR für anwaltliche Mahnkosten ab. Derartige Mahnkosten seien gemäß § 23 RATG vom Einheitssatz gede... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsfolgenvergleich der Parteien vom 20. Dezember 2002 übertrug der Kläger einen weiterhin auf ihn zugelassenen PKW zum unentgeltlichen Gebrauch an die Beklagte (als wirtschaftliche Eigentümerin), die bei dessen Nutzung vier näher bezeichnete Verwaltungsübertretungen beging. Der Kläger sandte die an ihn erlassenen Verwaltungsstrafbescheide an die Beklagte, die ihn anrief und aufforderte, gegen die Bescheide wegen der Strafhöhe Einspruch zu erheben. Der Kläger ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stand ab 1. 7. 2001 bei einem Profifußballclub unter Vertrag über dessen Vermögen mit Beschluss des zuständigen Landesgerichtes vom 17. 12. 2001 der Konkurs eröffnet wurde. Am 29. 10. 2001 war der Kläger wegen Nichtzahlung zustehender Gehälter aus dem Vertragsverhältnis berechtigt vorzeitig ausgetreten. Der Kläger meldete im Konkursverfahren Kündigungsentschädigung für die Monate November 2001 bis Juni 2002 zuzüglich darauf entfallender Sonderzahlu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Inkassounternehmen, das seine Leistungen bundesweit anbietet. Aufgrund ihrer Tätigkeit tritt sie mit Verbrauchern in geschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Sie verwendet dazu Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter mit nachstehendem Inhalt: "Ihre Forderung inkl. Zinsen und Kosten von ... EUR ... Ich bin derzeit nicht in der Lage, Ihre obige Gesamtforderung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist zu be... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien haften dem Kläger dem Grunde nach für die Folgen eines Verkehrsunfalles. Der Kläger begehrt in seiner Klage Schmerzengeld, Verdienstentgang, den Ersatz von Sachschäden in der Höhe von S 4.855 und schließlich einen Betrag von S 9.000 aus dem Titel "Sachschadenregulierung". In der mündlichen Streitverhandlung vom 5. 4. 2001 schränkte der Klagevertreter das Klagebegehren um den Betrag von S 4.305 bezüglich der Position "Sachschäden" ein, weshalb aus... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien haften den Klägern dem Grunde nach für die Folgen eines Verkehrsunfalles. Die Erstklägerin begehrt in ihrer Klage restliches Schmerzengeld, Verdienstentgang, den Ersatz frustrierter Studienkosten sowie vorprozessualer Kosten. Der Zweitkläger begehrt den Ersatz von Verdienstgang, Fahrtkosten sowie ebenfalls vorprozessualer Kosten. Bei letzteren Kosten habe es sich um Kosten anwaltlicher Bemühungen zur außergerichtlichen Regulierung gehandelt. Die ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß Art III Abs 1 EO-Nov 2000 bereits die Vorschriften der EO idF EO-Nov 2000 anzuwenden, weil der Exekutionsantrag nach dem 30. September 2000 bei Gericht einlangte. Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß A... mehr lesen...
Begründung: Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der verpflichteten Partei wurde dem Masseverwalter - und nunmehrigen Revisionsrekurswerber - auf seinen Antrag mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 23. 2. 1993, S 22/93-7, gemäß § 119 KO die kridamäßige Versteigerung der Liegenschaft EZ ***** GB ***** I*****, durch Beitritt zu dem bereits behängenden Zwangsversteigerungsverfahren E 24/92 des Erstgerichtes bewilligt. Das Konkursgericht sprach in diesem Beschluß... mehr lesen...
Begründung: Außer Streit steht folgender Sachverhalt: Die klagende Partei ist ein nicht untersagter Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 1951 und war Mitglied des K*****-Landesverbandes ***** im österreichischen K*****bund. Nach § 4 der Statuten des Landesverbandes werden die Geldmittel für den Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuwendungen und durch das Reinerträgnis von sportlichen Veranstaltungen und Lehrgängen aufgebracht, § 5 der Statuten sieht vor, daß der Landesve... mehr lesen...
Der Beklagte war in einem gegen die früheren Eigentümer der Liegenschaft EZ. 2026 KG. L. anhängigen Exekutionsverfahren Zwangsverwalter. Er bediente sich zur Erfüllung der ihm als Zwangsverwalter obliegenden Aufgaben der Hermine B. Am 5. Oktober 1961 wurde zwischen der "Inhabung des Hauses, vertreten durch den Beklagten, dieser wieder vertreten durch die Gebäudeverwalterin Hermine B." einerseits und dem Kläger sowie Erika U. anderseits bezüglich bestimmter in diesem Hause befindlicher... mehr lesen...