Begründung: Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3054 Grundbuch ***** waren die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte. Aufgrund eines Erbteilungsübereinkommens war für den Beklagten auf der Liegenschaft ein Pfandrecht für eine Erbteilsforderung einverleibt. Aufgrund einer freiwilligen Feilbietung der gemeinschaftlichen Liegenschaft kam es zu einem Versteigerungsverfahren gemäß § 352 EO. Mit Beschluss vom 1. Juli 2005, GZ 10 E 30/04f-33, wurde die Liegenschaft der Klägerin zugeschla... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermietete mit Mietvertrag vom 25. 10. 1999 ihre Eigentumswohnung, die sie mit Kaufvertrag vom 9. 10. 1990 erworben hatte, an die Beklagte. Sie kündigte der Beklagten diese Wohnung zum 30. 8. 2000 aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 1 und Z 8 MRG gerichtlich auf. Die Beklagte habe trotz Mahnung lediglich einen Teil des Mietzinses bezahlt, weil sie zu Unrecht eine vermeintliche Gegenforderung aufgerechnet habe. Zudem habe die Klägerin nunmehr ein drin... mehr lesen...
Begründung: Eigentümerin der Grundstücke 506 und 509/1 KG E***** im Ausmaß von zusammen 8000 m2 ist die R***** Gesellschaft mbH & Co KG. Auf diesen Grundstücken - und zwar auf einer Fläche, für die keine Sonderwidmung für Einkaufszentren festgelegt worden ist - errichtete die P*****gesellschaft mbH letztlich auf Grund der mit Bescheid der Stadtgemeinde Sp***** vom 12.7.1989 geänderten Baubewilligung das Einkaufszentrum "D*****zentrum", bestehend aus zwei Geschäftseinheiten mit d... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf ein wettbewerbswidriges Verhalten der Beklagten nach §§ 1 und 7 UWG begehrt die Klägerin letztlich (ON 27 S 360 und ON 38 S 403 f), 1. die Erstbeklagte, den Zweitbeklagten und die Viertbeklagte schuldig zu erkennen, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Lederbekleidungswaren a) das Verleiten von Handelsvertretern und angestelltem Verkaufspersonal der Klägerin zu Verletzungen des Konkurrenzverbotes und b) das "Ausspannen" von Handelsvertretern der Klägeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien betreiben Reisebüros. Die Beklagte besaß zunächst, was die gewerbsmäßige Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten betrifft, folgende Gewerbeberechtigungen: a) Konzession für die Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten im Kraftwagen im Inland (gemäß § 3 Abs. 2 Reisebüroverordnung 1935 BGBl. 148), ausgestellt am 14. November 1978 von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt für den Standort Schönau/Mühlviertel, Wolfsgrub 32; b) Konzession für die Ausgabe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der am 23.Februar 1984 bei Gericht eingelangten Klage stellt der Kläger den Urteilsantrag, die Beklagte, seine Ehefrau, sei schuldig, das Betreten seiner Ordinationsräume im Hause Kapfenberg, Gustav Kramer-Straße 3, zu unterlassen. Hiezu bringt er vor, seit der von ihm am 11.Jänner 1984 eingebrachten Scheidungsklage suche die Beklagte die Ordination auf, um den wartenden Patienten Unwahrheiten über seine Person zu erzählen, insbesondere, daß er geschlechtli... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein Wirtschaftstreuhandunternehmen mit Sitz in Wien und verschiedenen Zweigstellen, so auch (Bezirksstelle) in Judenburg, Wickenburggasse 6. Der Erstbeklagte war vom August 1982 bis 14.Oktober 1985 als Angestellter der Klägerin der Leiter der Bezirksstelle in Judenburg. Mit der am 6. Dezember 1985 eingebrachten Klage beantragte die Klägerin, beide Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, Abwerbungen von Klienten der Klägerin in Kenntnis des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin ist seit Oktober 1976 Eigentümer eines Grazer Stadthauses, in dem die Zweitbeklagte Geschäftsräumlichkeiten in Bestand hält. Die Zweitbeklagte ist eine Handelsgesellschaft, deren mittelbarer Rechtsvorgänger am 5. August 1976 mit der damaligen Liegenschaftseigentümerin den Bestandvertrag geschlossen hatte. Nach diesem Vertrag schuldet der Bestandnehmer neben dem an die Hausverwaltung zu entrichtenden Mietzins ein monatlich zu zahlendes,... mehr lesen...
Die Klägerin brachte vor, daß sich der Sohn der Beklagten, Rudolf W., seit 1951 in der Heil- und Pflegeanstalt G. befinde. Die Kosten dieser Unterbringung würden aus öffentlichen Fürsorgemitteln vom Magistrat der Stadt Wien als dem hiefür endgültig verpflichteten Fürsorgeverband getragen. Die Beklagte sei als Mutter des Befürsorgten gemäß §§ 143, 1042 ABGB. unterhaltspflichtig. Mit Übergangsanzeige vom 27. Februar 1951, zugestellt am 9. März 1951, sei der Beklagten mitgeteilt worden, ... mehr lesen...