Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten in ihrer Hypothekarklage 290.000 EUR sA. Die Klage mit dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung wurde dem Beklagten am 2. 4. 2008 durch Hinterlegung zugestellt (Beginn der Abholfrist 2. 4. 2008). Mit einem am 2. 5. 2008 zur Post gegebenen Antrag mit Vermögensbekenntnis beantragte der Beklagte die Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Auf Antrag der klagenden Partei erließ das Erstgericht am 26. 5. 2008 ein k... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 26. 9. 1989 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Aufgrund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Linz vom 26. 8. 1991 haftet ihm der beklagte Haftpflichtversicherer des Unfallsgegners für alle zukünftigen Schäden aus diesem Verkehrsunfall im Umfang von 75 %. Der Kläger begehrt von der Beklagten S 250.000,-- sA als weiteres Schmerzengeld. Er habe von der Beklagten bis 6. 9. 1993 insgesamt S 130.000,-- als Schadenersatz ... mehr lesen...
Norm: ZPO §397a Abs3ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Soweit ein Gericht zweiter Instanz über einen gemäß § 397 a Abs 3 ZPO unzulässigen Rekurs gegen einen erstinstanzlichen Beschluß, mit dem ein Versäumungsurteil infolge Widerspruchs aufgehoben wurde, in der Sache entscheidet, setzt es sich über die Rechtskraft dieses Beschlusses, die schon mit dessen Verkündung eintritt, hinweg. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob am 1. September 1988 gegen die Beklagte die Klage auf Zahlung des restlichen Werklohnes für eine am Haus Schilfschneiderweg 27 in Neusiedl am See ausgeführte Dacheindeckung und gab als Wohnort iSd § 75 Z 1 ZPO diese Anschrift an. Das Erstgericht beraumte eine erste Tagsatzung (§ 230 Abs. 1 und § 231 Abs. 1 ZPO) für den 28. September 1988 an. Die an die Beklagte unter der angegebenen Anschrift gerichtete Sendung mit der Ladung zur ersten Tagsatzung und ... mehr lesen...
Norm: ZPO §397a Abs3
Rechtssatz: Wurde das Versäumungsurteil gemäß § 397 a Abs 3 ZPO vom Erstgericht versehentlich nicht aufgehoben, ist die Beschlußfassung im Rechtsmittelverfahren nachzuholen (Ablehnung der Entscheidung 2 Ob 536/82). Entscheidungstexte 7 Ob 503/86 Entscheidungstext OGH 16.01.1986 7 Ob 503/86 Veröff: EvBl 1986/137 S 557 = RZ 1987/8 S 44 = SZ 59/16 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger die Nichtigerklärung des zwischen ihm und der Beklagten am 26. 3. 1981 in der Notariatskanzlei Dr. Justus Merth in Graz errichteten Notariatsaktes. Die Beklagte sei schuldig, in die Aufhebung dieses Notariatsaktes einzuwilligen und zu bewilligen, dass auf ihrer ideellen Hälfte der Liegenschaft EZ ***** das Eigentumsrecht für den Kläger einverleibt werde. Die Beklagte erschien bei der ersten Tagsatzung am 16. 4. 1984 ohne anw... mehr lesen...
Der Beklagte wurde mit Versäumungsurteil vom 19. 3. 1984 zur Zahlung von 200 000 S sA an die klagende Partei schuldig erkannt, weil er die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig überreichte. Das Versäumungsurteil wurde am 26. 3. 1984 der Ehegattin des Beklagten als Ersatzempfängerin zugestellt, weil der Beklagte nicht zu Hause war. Erst am nächsten Morgen übergab jene dem Beklagten die Sendung. Der vom Beklagten gegen das Versäumungsurteil gemäß §§ 397 a, 398 Abs. 1 ZPO am 10. 4. 1984 er... mehr lesen...
Norm: ZPO §397a Abs3ZPO §522
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss des letzten Satzes bezieht sich nach dem Wortlaut dieser Gesetzesstelle nur auf die Bekämpfung des Beschlusses, mit dem das Versäumungsurteil aufgehoben wird. Entscheidungstexte 1 Ob 653/80 Entscheidungstext OGH 09.07.1980 1 Ob 653/80 Veröff: RZ 1981/51 S 203 3 ... mehr lesen...