Norm
ZPO §397a Abs3Rechtssatz
Der Rechtsmittelausschluss des letzten Satzes bezieht sich nach dem Wortlaut dieser Gesetzesstelle nur auf die Bekämpfung des Beschlusses, mit dem das Versäumungsurteil aufgehoben wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0040948Zuletzt aktualisiert am
30.12.2009