Entscheidungen zu § 377 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2000/4/18 10Ob72/00m

Begründung: Rechtliche Beurteilung Da schon der in einem Geldbetrag bestehende Teil des Entscheidungsgegenstandes S 260.000 übersteigt, hatte ein Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 1 ZPO zu unterbleiben (vgl Kodek in Rechberger, ZPO2 Rz 5 zu § 500 mwN uva). Das Rechtsmittel der Beklagten ist daher als außerordentliche Revision iSd § 505 Abs 4 ZPO zu werten. Da schon der in einem Geldbetrag bestehende Teil des Entscheidungsgegenstandes S ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.04.2000

TE OGH 1999/11/11 6Ob195/99s

Begründung: Der Kläger begehrte die Rückzahlung eines dem Beklagten gewährten Darlehens von 400.000 S. Er habe dem Beklagten, der damals finanzielle Probleme gehabt habe, diesen Betrag im August 1995 zum Erwerb einer Wohnung zur Verfügung gestellt. Es sei vereinbart gewesen, dass das Darlehen bis spätestens 31. 12. 1996 zurückgezahlt werden solle. Da der Kläger mit dem Beklagten in Geschäftsbeziehung gestanden sei und ihm vollstes Vertrauen geschenkt habe, habe der Beklagte eine... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.11.1999

RS OGH 1999/11/11 6Ob195/99s

Norm: EGZPO ArtXLZPO §377
Rechtssatz: Ein Druse ist nicht nach der besonderen Eidesformel für Mohammedaner (Hofdekret vom 26. 8. 1826 JGS 2217) zu beeiden. Die Beeidigung hat vielmehr nach den allgemeinen Bestimmungen des RGBl 1868/33 iVm Art XL EGZPO zu erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 195/99s Entscheidungstext OGH 11.11.1999 6 Ob 195/99s ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1999

TE OGH 1977/6/7 1Ob608/77

Die Klägerin begehrt die Scheidung der am 24. März mit dem Beklagten geschlossene Ehe aus dessen Verschulden, wogegen der Beklagte die Abweisung des Klagebegehrens bzw. die Feststellung des (überwiegenden) Mitverschuldens der Klägerin beantragte. Im Verfahren wurden zwei Zeuginnen sowie die Klägerin als Partei vernommen. Der Beklagte hatte sich zur Richtigkeit seines Prozeßstandpunktes auf eine der Zeuginnen, überwiegend aber nur auf seine Aussage als Partei berufen. Der Beklagte wurd... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.06.1977

RS OGH 1977/6/7 1Ob608/77, 3Ob607/82

Norm: JMV RGBl 1897/283 §10ZPO §182ZPO §376ZPO §377ZPO §381ZPO §503 Z2 C1bZPO §503 Z2 C3e
Rechtssatz: Im Eheverfahren besteht eine besonders weitgehende Anleitungspflicht des Richters zur Erforschung der materiellen Wahrheit und der Hintanhaltung ungerechter Prozeßergebnisse, auch wenn die Parteien durch Rechtsanwälte vertreten sind. Bestehen bei einer Partei Zweifel, ist sie ohne Rücksicht auf vorherige schriftliche Belehrung auch nochmals auf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.1977

TE OGH 1971/10/28 1Ob284/71

Mit Kaufvertrag vom 31. 1. 1969 bestellte die beklagte Partei beim Kläger 6 Tonnen Kakaobutter; 2 Tonnen sollten ab 20. 2. 1969, der Rest für August/September 1969 abgerufen werden, die Zahlung prompt netto Kassa oder mit Akzept 90 Tage erfolgen; im letzteren Fall sollten Zinsen und Spesen zu Lasten der beklagten Partei gehen. Die erste Lieferung (2 t) erfolgte vereinbarungsgemäß Anfang März 1969 und wurde mit einem Wechselakzept (Laufzeit 90 Tage) beglichen. Da am 15. 3. 1969 ein Bra... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.10.1971

RS OGH 1957/1/16 7Ob507/56, 4Ob90/81 (4Ob91/81), 10Ob72/00m, 3Ob35/18w

Norm: ZPO §337ZPO §377ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, ob ein Zeuge oder eine Partei eidlich zu vernehmen ist, kann vom OGH nicht überprüft werden. Entscheidungstexte 7 Ob 507/56 Entscheidungstext OGH 16.01.1957 7 Ob 507/56 4 Ob 90/81 Entscheidungstext OGH 29.09.1981 4 Ob 90/81 10 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1957

RS OGH 1955/8/31 7Ob352/55

Norm: ZPO §372ZPO §377ZPO §489 Abs2
Rechtssatz: Zulässigkeit der Wiederholung der unbeeideten Vernehmung des Gegners der in erster Instanz beeidet vernommenen Partei durch das Berufungsgericht. Entscheidungstexte 7 Ob 352/55 Entscheidungstext OGH 31.08.1955 7 Ob 352/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1955

RS OGH 1938/4/22 2Ob315/38, 1Ob488/53, 7Ob527/56, 6Ob340/64, 8Ob103/65, 1Ob209/67, 6Ob223/69, 2Ob357

Norm: ZPO §377ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Ob eine Partei nach § 377 ZPO eidlich zu vernehmen ist, ist eine Frage des Ermessens des Gerichtes, die unter Beachtung aller maßgebenden Umstände vom Gerichte pflichtgemäß zu lösen ist. Die Unterlassung der eidlichen Einvernahme bildet keinen Mangel des Verfahrens. Entscheidungstexte 2 Ob 315/38 Entscheidungstext OGH 22.04.1938 2 Ob 315/38 V... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1938

Entscheidungen 1-9 von 9