Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht den Antrag der beklagten Partei, die Klage samt Ladung zur ersten Tagsatzung zu Handen ihrer Rechtsfreunde nochmals zuzustellen, ebenso ab (Pkt 1), wie den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der ersten Tagsatzung vom 10.10.2000 (Pkt 2), hob das Versäumungsurteil vom 10.10.2000 auf (Pkt 3), und beraumte die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung für den 26.6.2001 an (Pkt 4). Es ga... mehr lesen...
Norm: ZPO §93 Abs1ZPO §375
Rechtssatz: Ladungen zur Parteienvernehmung sind trotz ausgewiesener Bevollmächtigung an die Partei selbst zuzustellen. Entscheidungstexte 40 R 216/01p Entscheidungstext LG für ZRS Wien 09.08.2001 40 R 216/01p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00003:2001:RWZ0000069 Dok... mehr lesen...
Begründung: Das Amt für Jugend und Familie 6./7.Bezirk in Wien beantragt als Sachwalter für den Minderjährigen, den außerehelichen Vater Franz D***** schuldig zu erkennen, außer den ihm mit Beschluß des Jugendgerichtshofs Wien vom 18.Dezember 1995 auferlegten Betrag von monatlich S 700 ab 1.3.1997 monatlich noch den weiteren Betrag von S 1.100, insgesamt somit monatlich S 1.800, als Unterhaltsleistung zu zahlen (ON 41). Der Vater sprach sich gegen diesen Antrag mit der Begründ... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, Wilhelm J., ihr damaliger Ehegatte, habe sich am 8. Juli 1950 verpflichtet, die ihr durch seine Überwachung durch ein Detektivinstitut entstandenen Kosten von 10.000 S zu bezahlen. In der Folge habe er diese Verpflichtung auch wiederholt anerkannt. Mangels Zahlung beantragt sie Verurteilung des Beklagten, seines Alleinerben, zur Zahlung von 10.000 S s. A. Das Erstgericht erkannte mit Teilurteil, die Klagsforderung bestehe mit 10.000 S zu Recht. Der Beklagte s... mehr lesen...
Norm: ZPO §375ZPO §503 Z2 C3a
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß das Berufungsgericht im Falle einer Beweiswiederholung nicht gehalten ist, auch die Parteienvernehmung zu wiederholen, gilt nur, wenn das Berufungsgericht auf Grund der Aussagen der Zeugen bestimmte Tatsachen als erwiesen angenommen hat. Er gilt aber dann nicht, wenn das Erstgericht eine bestimmte Tatsache auf Grund der Aussage eines Zeugen und einer Partei als erwiesen angenommen hat... mehr lesen...
Norm: JN §37 Abs3ZPO §375
Rechtssatz: Auch dann, wenn für die Zweckmäßigkeit der Rechtshilfe die Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung (etwa § 375 Abs 2 dritter Satz ZPO) eine Rolle spielt und strittig ist, ob der gesetzliche Tatbestand im konkreten Fall erfüllt ist, kann der ersuchte Richter das Ersuchen nicht ablehnen. Entscheidungstexte 1 N 19/57 Entscheidungstext OGH 19.06.1957 1... mehr lesen...