Begründung: Das Geschwornengericht beim Landesgericht Linz erkannte den Beklagten mit Urteil vom 31.3.1987, 22 Vr 659/86-288, des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 erster, dritter und vierter Fall StGB sowie des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffenG schuldig; der Beklagte habe - unter anderem - zum Teil im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit der gesondert verfolgten Eva F*** die Klägerin von Ende September 1984 bis 13.März 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §371ZPO §374ZPO §380 Abs2
Rechtssatz: Die Parteienvernehmung erstreckt sich grundsätzlich auf beide Parteien. Die Vernehmung nur einer Partei ist nur als Säumnisfolge nach § 380 Abs 2 ZPO zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 203/74 Entscheidungstext OGH 03.12.1974 3 Ob 203/74 Veröff: EvBl 1975/223 S 493 4 Ob 93/76 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §374
Rechtssatz: Aus § 374 ZPO kann die Zulässigkeit der Unterlassung der Vernehmung einer der beiden Parteien unter gleichzeitiger Vernehmung der anwesenden Partei nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 135/64 Entscheidungstext OGH 03.06.1964 7 Ob 135/64 Veröff: EvBl 1964/390 S 551 4 Ob 52/68 Entscheidungst... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erkannte, daß der Beklagte als der außereheliche Vater des Klägers anzusehen sei, und verpflichtete ihn zur Zahlung von Unterhaltsleistungen. Der Beklagte rügte in seiner Berufung wohl auch das erstinstanzliche Verfahren als mangelhaft und die rechtliche Beurteilung als unrichtig, bekämpfte aber hauptsächlich die Beweiswürdigung. Das Berufungsgericht beschloß einerseits eine Ergänzung der Beweise durch die Vernehmung eines informierten Vertreters der Berufsvormunds... mehr lesen...
Die Klägerin hat ihren Vater, den Beklagten, im Jahre 1946 in ihr Haus aufgenommen und ihm eine Wohnung, bestehend aus Zimmer und Küche, unentgeltlich, wie sie behauptet, gegen jederzeitigen Widerruf überlassen. Dagegen behauptet Beklagter, daß ihm die Klägerin ausdrücklich zugesichert habe, er könne in der Wohnung bleiben, solange er wolle. Das Erstgericht hat der Räumungsklage der Klägerin stattgegeben, weil kein Mietverhältnis vorliege, da der Beklagte keinen Zins zahle; es sei... mehr lesen...