Begründung: Die Beklagte verstarb während des Verfahrens. Die zur Verlassenschaftskuratorin bestellte Enkelin der Erblasserin erteilte Rechtsanwalt Dr. W***** H***** Prozessvollmacht. Am 30. 7. 2008 wurde der überschuldete Nachlass der Verlassenschaftskuratorin an Zahlungsstatt überlassen, die am 23. 9. 2008 die dem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht widerrief. Seit 21. 9. 2009 ist die Verlassenschaftskuratorin rechtskräftig ihres Amtes enthoben. Das Erstgericht stellte mit Besc... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss behob das Rekursgericht einen nach § 7 KO gefassten Unterbrechungsbeschluss des Erstgerichts und trug diesem die Fortsetzung des Verfahrens auf. Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs der Masseverwalterin, die das Vorliegen des vom Rekursgericht angenommenen Gemeinschuldnerprozesses bestreitet und daher eine Unterbrechung anstrebt. Das Erstgericht legte den Revisionsrekurs zur Entscheidung vor, ohne Revisionsrekursbeantwortungen einzuh... mehr lesen...