Begründung: 1. Der Verfassungsgerichtshof bestellte mit Beschluß vom 19. Juni 1986, A39/85-21, o.Univ.Prof. Dr. D M zum Sachverständigen in dieser - den "klinischen Mehraufwand" iS des §55 KAG für die Jahre 1982 bis 1984 betreffenden - Rechtssache. In der Folge erstattete der Sachverständige mehrere (ergänzende) Gutachten, zuletzt im Dezember 1990. Mit Schriftsatz vom 7. März 1991 erklärte der Bund gemäß den §§355 ff. ZPO iVm §35 Abs1 VerfGG die Ablehnung des Sachverständi... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §355 Abs1
Leitsatz: Abweisung des Antrags auf Ablehnung eines Sachverständigen
Rechtssatz: Der Bund macht keine zureichenden
Gründe: für die Annahme glaubhaft, daß sich der Sachverständige bei Abgabe des Gutachtens von anderen als sachlichen Gesichtspunkten würde leiten lassen. Die behaupteten Verfahrensfehler sind ni... mehr lesen...