Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Ladung vom 17.11.2016, Zl. 38 C 99/16h-18, wurde der nunmehrige Beschwerdeführer, ein Arzt, im zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Verfahren, in dem ein anderer Arzt als Sachverständiger bestellt wurde, für den 16.02.2017, 15:20 Uhr, zur Vernehmung "als Zeuge" aus Linz zur mündlichen Verhandlung vor das Landesgericht St. Pölten geladen, wobei als voraussichtliches Ende 18:00 Uhr angegeben war. Aus dem Verhandlungspr... mehr lesen...