Norm: ZPO §350
Rechtssatz: Einen "sachverständigen" Zeugen kennt das Gesetz nur im § 350 ZPO; er hat seine Sachkunde nur als Erkenntnisquelle für Tatsachen zu benützen und ist deshalb ebenfalls Zeuge und nicht Sachverständiger (Fasching 407). Entscheidungstexte 1 Ob 208/75 Entscheidungstext OGH 19.11.1975 1 Ob 208/75 Veröff: SZ 48/122 = EvBl 1976/143 S 271 = RZ 1976/57 S 98 ... mehr lesen...
Der Kläger kaufte vom Beklagten am 2. August 1951 eine Kistenheftmaschine für Kraftbetrieb. Zwischen den Streitteilen war vereinbart worden, daß die Maschine mit einem Klammerumbieger zu liefern sei. Im September 1951 wurde die Maschine vom Beklagten der Spedition F. & Co. übergeben und von dieser dem Kläger ausgeliefert. Am 17. November 1951 verständigte der Kläger den Beklagten unter Hinweis auf sein Schreiben vom 12. September 1951, in dem er neuerlich darauf aufmerksam gemacht... mehr lesen...
Norm: ZPO §350
Rechtssatz: Die Vernehmung eines sachverständigen Zeugen als Sachverständiger ist zulässig, setzt aber die Bestellung dieses Zeugen zum Sachverständigen voraus. Entscheidungstexte 2 Ob 941/53 Entscheidungstext OGH 05.05.1954 2 Ob 941/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0040562 ... mehr lesen...