Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg ist zu FN ***** die I*****-Privatstiftung eingetragen. Die entscheidungsrelevanten Bestimmungen der Stiftungsurkunde in der Fassung des Nachtrags vom 8. November 1993 lauten: III. Stiftungszweck Die I*****-Privatstiftung hat den nachstehenden erlaubten, vom Stifter bestimmten Zweck: Nutzung, Verwaltung und Verwertung (§ 1 Privatstiftungsgesetz) des bestehenden Vermögens, insbesondere die Erwirtschaftung von Erträgen, mittel... mehr lesen...