Norm: ZPO idF ZVN 2002 §297
Rechtssatz: Nach den Gesetzesmaterialien dient §297 ZPO idF ZVN 2002 der Aufwandersparnis und soll es dem Gericht und den Parteien erleichtern, die Relevanz eines Beweismittels schneller und einfacher beurteilen zu können. Das bedeutet aber nicht, dass sich das Gericht nicht mit dem gesamten Inhalt des Beweismittels beschäftigen dürfte. Entscheidungstexte 4 Ob 21... mehr lesen...
Norm: ZPO §297
Rechtssatz: Bei in ihrer Echtheit und Richtigkeit nicht bestrittenen Urkunden erübrigt sich eine eigentliche Beweisaufnahme, weil es an der Beweisbedürftigkeit der in der Urkunde verbrieften Tatsachenbehauptungen fehlt. Es braucht auch kein Beweisbeschluß gefaßt zu werden. Entscheidungstexte 9 ObA 22/95 Entscheidungstext OGH 22.02.1995 9 ObA 22/95 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Oberste Gerichtshof war mit der gegenständlichen Rechtssache bereits einmal befaßt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird deshalb auf die Entscheidung vom 24. April 1986, 7 Ob 557/86-57, verwiesen, mit der dem Rekurs des Klägers gegen den Aufhebungsbeschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 19. Dezember 1985, 2 R 240/85-53, nicht Folge gegeben wurde. Das Erstgericht erkannte im zweiten Rechtsgang neuerlich, daß die Klageforderung mit... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §297ZPO §357
Rechtssatz: Ein Sachverständigengutachten ist in dem Rechtsstreit, in welchem es erstattet wurde, keine Urkunde im Sinne der Zivilprozessordnung. Entscheidungstexte 6 Ob 132/75 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 6 Ob 132/75 7 Ob 629/87 Entscheidungstext OGH 29.10.1987 7 Ob 629/87 ... mehr lesen...
Die Klägerin hatte im Jahr 1969 bei der Beklagten auf Grund genauer Zeichnungen und Pläne vier Gaskühler und einen Schmidtkessel bestellt die Beklagte hatte diese Geräte zwischen dem 20. August und 16 Oktober 1970 geliefert und dabei für 12 Monate ab Inbetriebnahme, längstens für 15 Monate ab Lieferung die Garantie für einwandfreie Konstruktion und Ausführung sowie Verwendung der vorgeschriebenen und bestgeeigneten Werkstoffe übernommen. Die Klägerin nahm drei Gaskühler - der vierte w... mehr lesen...
Norm: ZPO §297ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Es kann kein Verfahrensmangel - Gerichtsfehler - vorliegen, wenn eine Partei eine in ihrem Besitz befindliche, zu Beweiszwecken angebotene Urkunde nicht vorlegt, weil die Vorlage derartiger Urkunden zufolge § 297 ZPO ihr selbst obliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 195/74 Entscheidungstext OGH 05.11.1974 3 Ob 195/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §297
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist dahin zu verstehen, daß der Beweisführer die Urkunde sofort nach dem Beweisanbot unaufgefordert dem Gericht vorzulegen hat. Entscheidungstexte 6 Ob 122/73 Entscheidungstext OGH 07.06.1973 6 Ob 122/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0040386 ... mehr lesen...