RS OGH 1957/2/20 2Ob69/57 (2Ob70/57)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1957
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Norm

ZPO §261 Abs3
ZPO §395
ZPO §462

Rechtssatz

Das Erstgericht hat den Beschluß auf Abweisung des Antrages auf Erlassung eines Anerkenntnisurteiles in die Entscheidung über die Hauptsache aufgenommen, was nach § 462 ZPO zulässig war. Da hier die Ausnahmsvorschrift des § 261 Abs 3 ZPO nicht zur Anwendung kam, was dann, wenn der Beschluß das und das sogenannte Zwischenurteil angefochten sein sollten, Rekurs und Berufung nebeneinander zu erheben.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 69/57
    Entscheidungstext OGH 20.02.1957 2 Ob 69/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0040192

Dokumentnummer

JJR_19570220_OGH0002_0020OB00069_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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