Begründung: Die Klägerin ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft, der Erstbeklagte ist Notar in *****, die Zweitbeklagte eine bei ihm beschäftigte Notarsubstitutin. Mit der zu 4 Cg 243/09g des Landesgerichts ***** erhobenen Klage begehrt die Klägerin 1,6 Mio EUR Schadenersatz, da die Beklagten bei der notariellen Bekräftigung (Mantelung) einer Privaturkunde iSv § 54 NO entgegen § 53 NO nicht auf unwirksame Vertragsbestimmungen hingewiesen hätten; sollte keine Mantelung vorg... mehr lesen...
Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen sind die Streitteile seit 15. 7. 1999 verheiratet. Etwa im November 2003 ging die Klägerin eine ehewidrige Beziehung ein. Da sie eine rasche Trennung vom Beklagten wollte, forderte sie ihn wiederholt auf, aus der Ehewohnung auszuziehen. Dabei meinte sie, dass es später im Zuge der Scheidung eine Einigung über die Aufteilung der ehelichen Vermögenswerte geben würde. Die Klägerin hielt sich seit 13. 11. 2003 zumeist n... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe des Klägers wurde am 16. 11. 2005 im Einvernehmen geschieden. Das Scheidungsverfahren war vom Kläger am 21. 10. 2005 mit einer auf § 49 EheG gestützten Klage eingeleitet worden. Er warf seiner Ehegattin neben anderen Eheverfehlungen auch das Eingehen einer ehebrecherischen und ehewidrigen Beziehung vor sowie, ihn grundlos der Aufrechterhaltung von ehewidrigen Beziehungen zu beschuldigen. Am 17. 12. 2005 sandte er an den Rechtsanwalt seiner Ehefrau im Scheidungsve... mehr lesen...
Begründung: Das Gemälde „Amalie Zuckerkandl" von Gustav Klimt steht im Eigentum der beklagten Partei und befindet sich in der Österreichischen Galerie im Schloss Belvedere. Die beklagte Partei wurde durch Schenkung von Dr. Viktoria Künstler am 17. 3. 1988 Eigentümerin dieses Gemäldes. Am 13. März 1938 stand dieses Gemälde im Eigentum von Ferdinand Bloch-Bauer und befand sich in seinem Haus Elisabethstraße 18 in 1010 Wien und verblieb dort jedenfalls bis 28. Jänner 1939. Danach gel... mehr lesen...
Norm: ZPO §260 Abs4ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §580ZPO §592 Abs2ZPO §595 Abs1 Z2 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §595 Abs1 Z3 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Auch im schiedsgerichtlichen Verfahren kann ein Aufhebungsgrund, soweit er Besetzungsmängel betrifft und damit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO entspricht, nach § 260 Abs 4 ZPO durch Einlassung der Parteien geheilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt eines der beiden [zur Zeit der Klagseinbringung] in Österreich zugelassenen Netze für Mobiltelekommunikation, vor allem für Mobiltelefone im sogenannten "GSM"-Bereich. Sie verwendet im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäfsbedingungen, die sie von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelegt bzw in Vertragsformblättern die nachstehend genannten Klauseln: "1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages durch In... mehr lesen...
Norm: AHG idF vor WGN 89 §9 Abs3ZPO §260 Abs4
Rechtssatz: Die Angeordnete Rügepflicht ist auch auf Fälle der in Sondergesetzen angeordneten Senatsgerichtsbarkeit auszudehnen (hier § 9 Abs 3 AHG idF vor der WGN 89). Entscheidungstexte 1 Ob 22/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 22/94 Veröff: SZ 67/135 European Case Law Identi... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien brachten beim Handelsgericht Wien unter Berufung auf den Wahlgerichtsstand nach § 178 Abs 1 Z 3 KO eine Klage ein, mit der sie vom Beklagten als seinerzeitigem besonderen Verwalter gemäß § 86 Abs 1 KO im Konkurs der v***** GesmbH den Zuspruch des Betrages von S 191.655,-- samt Anhang begehren. Das Erstgericht wies die Klage a limine zurück. Über den Rekurs der klagenden Parteien entschied der Senat 4 des Oberlandesgerichtes Wien. Er gab dem Rekur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahrens ist auf Grund der Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen im wesentlichen von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Vater des Beklagten war geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, die ein Baugeschäft betrieb. Der Beklagte war Angestellter dieser GmbH und erwarb ab Herbst 1986 Geschäftsanteile der GmbH. Auf deren Geschäftsführung hatte er keinen Einfluß. Mit den kaufmännischen Angelegenheiten hatte er nichts zu tun. Bis etwa Sept... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith, Dr. Maier, Dr. Petrag und Dr. Bauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei ***** A***** Y*****, Kaufmann, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwälte *****, wider die beklagte Partei ***** R***** L*****, Angestellter, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwal... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 28.9.1979 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 231.113 samt 13,5 % Zinsen seit 1.1.1979 und brachte hiezu vor, sie habe diesem auf Grund ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Girokonto eröffnet, woraus ihr die Klagsforderung zustehe. Da der Beklagte der auf den 31.10.1979 anberaumten ersten Tagsatzung trotz Zustellung von Klagsgleichschrift und Ladung am 9.10.1979 zu eigenen Ha... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87 Abs3ZPO §260 Abs4ZPO §477 Abs1 Z2 D2d
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 2 ZPO liegt auch dann vor, wenn die generelle
Norm: der Geschäftsverteilung gegen eine Verfassungsnorm verstieß. Entscheidungstexte 1 Ob 46/89 Entscheidungstext OGH 21.02.1990 1 Ob 46/89 Veröff: SZ 63/24 6 Ob 623/90 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Geschwornengerichtes beim Kreisgericht Korneuburg vom 18.12.1984, 10 Vr 949/82-570, wurde der Kläger des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG schuldig erkannt, weil er am 13.12.1982 auf der Landeshauptstraße 12 zwischen Kleinengersdorf und Korneuburg Dr.Viktor Franz P*** durch zwei Revolverschüsse aus geringer Entfernung in die rechte Halsseite und die rechte Schläfe vorsätzlich getötet und zwischen dem ... mehr lesen...
Norm: GOG §26ZPO §260 Abs4ZPO §477 Abs1 Z2 D2d
Rechtssatz: Der Umstand, dass am Verfahren ein nach der Geschäftsverteilung nicht dazu berufener Richter beteiligt ist, stellt einen relativen Nichtigkeitsgrund dar. Entscheidungstexte 5 Ob 347/87 Entscheidungstext OGH 01.09.1987 5 Ob 347/87 1 Ob 46/89 Entscheidungstext OGH 21.02.1990 1 O... mehr lesen...
Begründung: Am 21.4.1987 stellte Dipl.Ing. Wilhelm P*** in den oben genannten Konkursverfahren (im eigenen Namen, als Geschäftsführer der gemeinschuldnerischen Gesellschaften und als Vertreter seiner Gattin Karin P***) den Antrag, die beim Kreisgericht Wels anhängigen Konkursverfahren an ein anderes Gericht zu delegieren, weil das Oberlandesgericht Linz am 14.10.1986 zu 5 Nc 144/86 und am 18.3.1987 zu 11 Ns 138/87 der Befangenheitserklärung aller Richter des Kreisgerichtes Wels st... mehr lesen...