Norm: ZPO §126 Abs2ZPO §257 Abs3
Rechtssatz: Die Frist des § 257 Abs 3 ZPO wird gemäß § 126 Abs 2 ZPO verlängert, wenn der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag, gesetzlicher Feiertag oder Karfreitag ist. Diesfalls ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als der letzte Tag der Frist anzusehen. Dass dadurch dem Gericht und dem Gegner nicht eine volle Woche zur Vorbereitung der vorbereitenden Tagsatzung verbleibt, ist ... mehr lesen...
Norm: ZPO §257 Abs3RATG TP2RATG TP3A
Rechtssatz: Nicht aufgetragene nach der vorbereitenden Tagsatzung einbrachte Schriftsätze, die verlesen wurden, müssen nicht notwendigerweise nach TP 2 RATG statt nach TP 3 RATG entlohnt werden. Ihre Entlohnung hängt davon ab, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig sind. Entscheidungstexte 13 R 98/08i Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei (W***** GmbH & Co KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei (W***** GmbH) ist, betreibt das Kabelnetz M*****, über das ihren Kunden Internetanschlüsse angeboten werden. Der Kläger Bernhard K***** war und ist auf dem Gebiet der Beratung, Installation und Wartung von Internetanschlüssen und damit zusammenhängender Dienstleistungen tätig. Die erstbeklagte Partei und der Kläger begannen am 1. 5. 2000 eine ... mehr lesen...
Norm: RATG TP2ZPO §40ZPO §257 Abs3
Rechtssatz: Ein Schriftsatz, der weder nach § 257 Abs 3 ZPO zulässig ist noch vom Gericht aufgetragen war, ist nach TP 2 RATG zu honorieren. Entscheidungstexte 2 Ob 85/06y Entscheidungstext OGH 27.02.2007 2 Ob 85/06y 9 ObA 145/09b Entscheidungstext OGH 29.09.2010 9 ObA 145/09b ... mehr lesen...