RS OGH 2008/6/27 13R98/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2008
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Norm

ZPO §257 Abs3
RATG TP2
RATG TP3A

Rechtssatz

Nicht aufgetragene nach der vorbereitenden Tagsatzung einbrachte Schriftsätze, die verlesen wurden, müssen nicht notwendigerweise nach TP 2 RATG statt nach TP 3 RATG entlohnt werden. Ihre Entlohnung hängt davon ab, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2008:RW0000419

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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