Norm
ZPO §257 Abs3Rechtssatz
Nicht aufgetragene nach der vorbereitenden Tagsatzung einbrachte Schriftsätze, die verlesen wurden, müssen nicht notwendigerweise nach TP 2 RATG statt nach TP 3 RATG entlohnt werden. Ihre Entlohnung hängt davon ab, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2008:RW0000419Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008