Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art 140 Abs1bZPO §212 Abs5VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung eines Parteiantrags betreffend die Übertragung eines Protokolls in Vollschrift nach der ZPO wegen hinreichender Rechtsschutzmöglichkeiten
Rechtssatz: Die Antragstellerin ist darauf zu verweisen, dass die Parteien des zivilgerichtlichen Verfahrens einerseits binnen drei Tagen Einsicht ... mehr lesen...
1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat soh... mehr lesen...