1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat soh... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art 140 Abs1bZPO §212 Abs5VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Ablehnung eines Parteiantrags betreffend die Übertragung eines Protokolls in Vollschrift nach der ZPO wegen hinreichender Rechtsschutzmöglichkeiten
Rechtssatz: Die Antragstellerin ist darauf zu verweisen, dass die Parteien des zivilgerichtlichen Verfahrens einerseits binnen drei Tagen Einsicht ... mehr lesen...