Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Tirol. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 7. Mai 1993 wurde er für schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes sowie der Berufspflichtenverletzung begangen zu haben. Der Disziplinarrat sah es für erwiesen an, daß er "a) zwei letztwillige Verfügungen vom 6.12.82 und vom 28.4.85 verfaßt hat, um damit dem deutschen Staatsang... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRL-BA 1977 §2RAO §9ZPO §192 Abs2ABGB §879 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Mitwirkung an der Umgehung zwingender Bestimmungen des Tir GVG
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof vermag der belangten Behörde nicht e... mehr lesen...