Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrags vom 18.März 1987 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch G*****, bestehend aus den Grundstücken 169/1 Wald, 162/2, 169/3, 170 bis 172 und 261 je landwirtschaftlich genutzt, 262/1 Garten, 262/2 unproduktiv, 263, 264, 265/2, 265/4, 266 und 267/2 je landwirtschaftlich genutzt, 17/1 Baufläche mit Wohnhaus und 17/2 Baufläche. Die beklagten Parteien sind Miteigentümer der angrenzenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIiZPO §183
Rechtssatz: Erklärt eine Partei nach einem umfangreichen und bereits in mehreren Rechtsgängen abgewickelten Beweisverfahren, es sei nur noch die Aussage eines bestimmten Zeugen "ausständig", so ist das bei objektiver Auslegung als Verzicht auf die Vernehmung anderer, vorher beantragter Zeugen aufzufassen. Entscheidungstexte 1 Ob 2419/96h Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Gegenstand des Rechtsstreites ist die Feststellung der außerehelichen Vaterschaft des Beklagten zur klagenden Minderjährigen. Der Beklagte hat bestritten, innerhalb des gesetzlichen Vermutungszeitraumes der außerehelichen Mutter geschlechtlich beigewohnt zu haben; er sei überdies auf Grund der Verteilung der Blutgruppen und Blutfaktoren als Vater des klagenden Kindes ausgeschlossen. Nach dem Gutachten des Instituts für gerichtliche Medizin der Universität Wien ist zum sicheren Beweis ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei die Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 100 S mit der Begründung: , die beklagte Partei sei die Witwe des am 4. September 1939 verstorbenen außerehelichen Vaters der klagenden Partei Anton H., habe 5/8 des reinen Nachlasses ihres verstorbenen Gatten mit einem Schätzwert von 24.266.56 RM geerbt, der Unterhaltsanspruch der klagenden Partei sei im Jahre 1939 durch den zwischen dem Bezirksjugendamt W. als Vormund der Klägeri... mehr lesen...