Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren ( XXXX ) brachte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) am 24.03.2023 eine Klage mit einem Streitwert von € 305,44 ein (ON1) und wurden dafür vom Konto des Klagsvertreters € 68,00 Gerichtsgebühren gem TP 1 GGG eingezogen (ON 2). 1. Im Grundverfahren ( römisch 40 ) brachte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) am 24.03.2023 eine Klage mit einem Streitwert von € 305,44 e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren brachte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) am 21.03.2024 eine Klage mit einem Streitwert von € 2.847,60 ein (ON 1) und wurden dafür vom Konto der Klagsvertreterin € 182,00 an Gerichtsgebühren gem TP 1 GGG eingezogen (ON 1.2.1). 2. Die bP gab am 21.03.2024 telefonisch ewiges Ruhen bekannt (ON 3). Beim Aufruf zur am 03.04.2024 anberaumten vorbereitenden Tagsatzung erschien niemand... mehr lesen...