Norm: ZPO §162ZPO §190 A
Rechtssatz: Die Verweigerung der Rechtshilfe durch die Gerichte des Staates, dem der Kläger angehört und in welchem er sich derzeit aufhält, rechtfertigt die Unterbrechung des Verfahrens nach § 162 ZPO (Klage eines außerehelichen ostdeutschen Kindes auf Feststellung der Vaterschaft - Verweigerung der Rechtshilfe durch die ostdeutschen Gerichte). Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 ESchutzV Art1ZPO §162
Rechtssatz: Die durch Kriegsverhältnisse betroffene Partei (hier ein Kriegsvermißter) hat keinen Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Unterbrechung des Verfahrens. Die sachgemäße Durchführung eines Vaterschaftsprozesses gegen einen Kriegsvermißten ist möglich und zumutbar. Entscheidungstexte 3 Ob 494/52 Entscheidungstext OGH 11.09.1952 3 Ob 494/... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §162
Rechtssatz: Poststreik als Unterbrechungsgrund nach § 162 ZPO und § 78 EO Nachträglicher Unterbrechungsbeschluß. Entscheidungstexte 1 Ob 97/24 Entscheidungstext OGH 11.02.1924 1 Ob 97/24 SZ 6/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0002420 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...