Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin eines Hauses in Wien. Sie begehrt die Räumung eines von der beklagten Partei gemieteten Objektes mit der
Begründung: , diese habe trotz qualifizierter Mahnung den Mietzinsrückstand von S 51.746,45 für die Zeit Juli bis einschließlich November 1998 nicht bezahlt, weshalb die Auflösung des Bestandverhältnisses erklärt werde. Die beklagte Partei wendete ein, mit Eintragung vom 8. 11. 1997 in das Firmenbuch Wien sei die Abspa... mehr lesen...
Norm: SpaltG §1 Abs2 Z2VAG §61aZPO §1 AbZPO §155ZPO §157
Rechtssatz: Auch partielle Gesamtrechtsnachfolge wirkt ipso iure; die Parteienbezeichnung ist richtigzustellen. Ist strittig, ob der Streitgegenstand eines anhängigen Verfahrens von der Teil - Gesamtrechtsnachfolge betroffen ist, hat darüber das Gericht analog § 157 ZPO mit Beschluß zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 35/95 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §155ZPO §157
Rechtssatz: Im Falle der Gesamtrechtsnachfolge tritt der Erwerber aber auch in einen bestehenden Prozeß seines Vorgängers ein, welcher im Fall der antwaltlichen Vertretung der davon betroffenen (untergehenden) Partei auch nicht unterbrochen wird. Entscheidungstexte 7 Ob 639/94 Entscheidungstext OGH 21.12.1994 7 Ob 639/94 Veröff: SZ 67/235 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hauses, in dem Lina M. sen. (geboren am 26. September 1884) eine Wohnung gemietet hatte. Diese teilte der Klägerin mit einem Schreiben vom 29. Dezember 1966 mit, daß ab diesem Tag ihr Enkel Fritz M., der seit dreieinhalb Jahren mit ihr in gemeinsamen Haushalt gelebt habe, als Hauptmieter anzusehen sei und daß sie die Wohnung verlassen habe. Die Klägerin brachte darauf am 21. März 1967 gegen Lina M. sen. eine auf § 19 (2) Z. 10 MietG. gestützte Kündi... mehr lesen...