Entscheidungsgründe: I. 1. Mit ihren am 9. Dezember 1986 beim VfGH überreichten Schriftsätzen beantragten die Bf. die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist und erhoben gleichzeitig Beschwerde gegen Bescheide der Finanzlandesdirektion für Steiermark, mit denen ihnen aus Anlaß des Abschlusses eines Anwartschaftsvertrags auf Übereignung einer von einer Gemeinde errichteten Eigentumswohnung Grunderwerbsteuer gemäß §1 Abs1 Z1 GrEStG 1955 vorge... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzVfGG §82 Abs1ZPO §146 Abs1ZPO §150 Abs1
Leitsatz: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung
der Beschwerdefrist rechtzeitig und begründet - minderer Grad des
Versehens
Einem Anlaßfall gleichzuhaltender Fall; Aufhebung des
angefochtenen Bescheides wegen Anwendung eines verfassungswidrigen
Gesetzes (na... mehr lesen...