Nach dem Inhalt der vorliegenden Beschwerde und der ihr angeschlossenen Bescheidkopie sowie der eingeholten Stellungnahme der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer im Verfahren über seine Berufung gegen den seinen Asylantrag abweisenden Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 18. September 1991 mit Schreiben der belangten Behörde vom 17. Dezember 1996, dem Beschwerdeführer zugestellt am 20. Dezember 1996, die Möglichkeit eingeräumt, binnen zwei Wochen sein... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §71 Abs1;ZPO §147 Abs1 impl;
Rechtssatz: Wenngleich nach Verstreichen der Frist für die Verbesserung eines Antrages die verspätete Prozeßhandlung zulässigerweise noch nachträglich gesetzt werden kann, ist auch eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nicht unzulässig (Hinweis E 19.10.1992, 91/10/0122; im Beschwerdefall brauchte d... mehr lesen...