Begründung: Die klagende Partei begehrt mit Mahnklage die Zahlung von 2.188 S (= 159,01 EUR) sA. Nach Einspruch des Beklagten gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl beraumte das Erstgericht die erste Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung für den 6. Juli 2001 an. Der Beklagte übernahm die Ladung am 4. Mai 2001. In der ersten Tagsatzung am 6. Juli 2001 erließ das Erstgericht auf Antrag der klagenden Partei ein klagestattgebendes Versäumungsurteil, weil der Beklagte nic... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Zahlung von S 2.817 samt Zinsen. Nachdem der Beklagte gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl Einspruch erhoben hatte, beraumte das Erstgericht die erste Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung für den 24. 1. 2001 an. Auf Antrag des Beklagten beraumte das Erstgericht diese Tagsatzung wieder ab. Am 15. 5. 2001 beraumte das Erstgericht neuerlich die erste Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung für den 10. 7. 2001 an... mehr lesen...
Norm: ZPO §136 Abs2
Rechtssatz: Über den Vertagungsantrag ist mit Beschluss zu entscheiden, und zwar vor Eingehen in die Sache. Der Vertagungsantrag hat keine aufschiebende Wirkung, sodass Säumnis eintritt, wenn dem Antrag nicht Folge gegeben wird und die Parteien die Tagsatzung nicht wahrgenommen haben. Entscheidungstexte 6 Ob 288/00x Entscheidungstext OGH 23.11.2000 6 Ob 288/00... mehr lesen...
Im Verfahren Cr 19/80 des Arbeitsgerichtes Voitsberg hatte die Beklagte (damals Klägerin; im folgenden nur noch: Beklagte) den Kläger (damals Beklagter; im folgenden nur noch: Kläger) auf Zahlung von 53 632 S samt Anhang in Anspruch genommen. In der über diese Klage angeordneten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 26. April 1979 war ein Teilanerkenntnisurteil über 3056.68 S ergangen; im übrigen hatte der Kläger das Klagevorbringen bestritten, die Abweisung des restlichen Za... mehr lesen...
Norm: ZPO §136 Abs2ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §496 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Fällung eines Versäumungsurteils ohne vorherige Erledigung des Erstreckungsantrages begründet dann, wenn die ordnungsgemäße Ladung der Partei ausgewiesen ist und demgemäß ein gesetzlicher Versäumnistatbestand vorliegt, keine Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO, sondern nur einen wesentlichen Vefahrensmangel nach § 496 Abs 1 Z 2 ZPO. Entscheidungs... mehr lesen...