RS OGH 1981/7/14 4Ob71/81, 6Ob288/00x, 6Ob53/02s, 3Ob54/02s, 9Ob53/06v

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Veröffentlicht am 14.07.1981
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Norm

ZPO §136 Abs2
ZPO §477 Abs1 Z4 D4
ZPO §496 Abs1 Z2

Rechtssatz

Die Fällung eines Versäumungsurteils ohne vorherige Erledigung des Erstreckungsantrages begründet dann, wenn die ordnungsgemäße Ladung der Partei ausgewiesen ist und demgemäß ein gesetzlicher Versäumnistatbestand vorliegt, keine Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO, sondern nur einen wesentlichen Vefahrensmangel nach § 496 Abs 1 Z 2 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0036610

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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