Norm: ZPO §126 Abs2ZPO §257 Abs3
Rechtssatz: Die Frist des § 257 Abs 3 ZPO wird gemäß § 126 Abs 2 ZPO verlängert, wenn der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag, gesetzlicher Feiertag oder Karfreitag ist. Diesfalls ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als der letzte Tag der Frist anzusehen. Dass dadurch dem Gericht und dem Gegner nicht eine volle Woche zur Vorbereitung der vorbereitenden Tagsatzung verbleibt, ist ... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt ein Verkehrsunfall am 23. 9. 2005 zwischen dem Kläger als Motorradfahrer und einem bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und vom Erstbeklagten gelenkten LKW zugrunde, bei dem der Kläger verletzt und sein Motorrad beschädigt wurden. Daraus begehrt er Schadenersatz in Höhe von 8.367,52 EUR (später eingeschränkt auf 7.207,52 EUR) sA und stellt darüber hinaus ein Feststellungsbegehren. Das Erstgericht sprach - a... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner beim Bezirksgericht Rattenberg eingebrachten Klage begehrte der Kläger den Zuspruch von restlichem Werklohn. Das Ersturteil wurde dem Vertreter des Klägers am 25. Juli 2006 zugestellt. Mit seiner am 25. September 2006 beim Bezirksgericht Rattenberg überreichten Berufung beantragte der Kläger die Abänderung dieser Entscheidung im Sinne einer vollinhaltlichen Klagsstattgebung und eine Abänderung der Kostenentscheidung. Das Berufungsgericht wies die Berufung und ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den ihm am Mittwoch, dem 16. 11. 1983, zu eigenen Handen zugestellten Beschluss der ersten Instanz über die Bewilligung der Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob dem 1/100-Anteil an der EZ 4179 KG ***** als Haupteinlage und der EZ 3199 derselben KG als Nebeneinlage gab der Verpflichtete am Mittwoch, dem 30. 11. 1983, einen an die erste Instanz adressierten, dort am Donnerstag, dem 1. 12. 1983, eingelangten Rekurs zur Post, der von Amts wegen im Grun... mehr lesen...
Norm: ZPO §126 Abs2ZPO §534 Abs1
Rechtssatz: § 126 Abs 2 ZPO gilt auch für die Frist des § 534 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 515/81 Entscheidungstext OGH 13.07.1981 6 Ob 515/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0036589 Dokumentnummer JJR_19810713_OGH0002_0060OB00515_8100000... mehr lesen...
Norm: GBG §81GBG §123 Abs1ZPO §126 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 126 Abs 2 ZPO, wonach dann, wenn das Ende einer Frist auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, der nächste Werktag als letzter Tag der Frist anzusehen ist, findet in Grundbuchssachen keine Anwendung. Entscheidungstexte 5 Ob 13/79 Entscheidungstext OGH 13.11.1979 5 Ob 13/79 Veröff: EvBl 1980/62 S 214 = NZ 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §125ZPO §126 Abs2ZPO §222ZPO §225
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1 Abs 1 des BG vom 01.02.1961, BGBl Nr 37/1961, vermag eine Ablaufhemmung der sechswöchentlichen Dauer der Gerichtsferien auch dann nicht zu bewirken, wenn der letzte Tag der Gerichtsferien (gemäß § 27 Abs 1 Geo: 25. August) ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. Entscheidungstexte 6 Ob 436/61 Entscheidungstext ... mehr lesen...