Begründung: Die Beklagten machen geltend, dass Rechtsprechung zur Frage fehle, ob im Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes gesundheitsbezogene Werbebehauptungen - wie im Arzneimittelgesetz - auch dann als irreführend im Sinne des § 2 UWG anzusehen sind, wenn die behaupteten Wirkungen nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht hinreichend belegt sind. Sie verweisen darauf, dass § 102 MPG, anders als § 6 AMG, den Tatbestand einer Irreführung durch die Behauptung... mehr lesen...
Norm: AMG §6 Abs3MPG §102 Abs2UWG §2 A4
Rechtssatz: Sowohl § 6 Abs 3 AMG als auch § 102 Abs 2 MPG zählen nur beispielsweise ("insbesondere") Fälle auf, in denen eine Irreführung vorliegt und schränken demnach das allgemeine Irreführungsverbot des § 2 UWG keineswegs ein. Entscheidungstexte 4 Ob 261/03s Entscheidungstext OGH 20.01.2004 4 Ob 261/03s ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zu den Erfordernissen einer wirksamen Prozesshandlung widerspreche. Der Klägerin hätte nicht der (weitere) Auftrag erteilt werden dürfen, den Beschluss über die Genehmigung der konkreten Klage durch den Kammervorstand vorzulegen. Da der (auf Grund des ersten Auftrags vorgelegte) Beschluss vom 23. 1. 2001 nicht ausreichend bestimmt gewesen sei, hätte die Klage ... mehr lesen...