Die Beschwerdeführerin begehrte im Zuge des von ihr als Klägerin eingeleiteten Zivilprozesses 29 Cg 275/92 (früher: 29 Cg 193/91) des Landesgerichtes Klagenfurt, wegen S 2,048.134,--, mit Schriftsatz ON. 9 die Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang; das Gericht bewilligte mit Beschluß vom 27. April 1992 die Verfahrenshilfe antragsgemäß. Mit Beschluß und Urteil vom 7. April 1993 entzog das Gericht die am 27. April 1992 gewährte Verfahrenshilfe und wies das Klagebegehren koste... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §8 Abs1;GGG 1984 §9 Abs1;GGG 1984 §9 Abs2;ZPO §68 Abs1;ZPO §68 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0056 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nur die Entziehung der Verfahrenshilfe bewirkt die rückwirkende Beseitigung der Begünstigungen (ex tunc ab der Bewilligung). Hingegen bewirkt das Erlöschen der Verfahrensh... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §8 Abs1;GGG 1984 Art6 Z8;
Rechtssatz: Die sinngemäße Anwendung der Bestimmungen über die Verfahrenshilfe im Zivilprozeß ist nicht als "Verfahren" iSd Art 6 Z 8 GGG zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160056.X01 Im RIS seit 24.10.2001 ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §8 Abs1;GGG 1984 §9 Abs2;ZPO §68 Abs1;ZPO §68 Abs2;
Rechtssatz: Nur die Entziehung der Verfahrenshilfe bewirkt die rückwirkende Beseitigung der Begünstigungen (ex tunc ab der Bewilligung). Hingegen bewirkt das Erlöschen der Verfahrenshilfe den Fortfall der Begünstigung vom Zeitpunkt des Erlöschens an (ex nunc). ... mehr lesen...