Entscheidungen zu § artikel1zu7 GGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2007/4/20 37R50/07p

Norm: ZPO §54GGG §2GGG §7
Rechtssatz: Die mit einer Klagsausdehnung verbundenen höheren Gerichtsgebühren entstehen bereits mit dem Zeitpunkt des Beginns der Protokollierung. Diese Kosten müssen daher vor Schluss der mündlichen Verhandlung verzeichnet werden. Eine spätere Verzeichnung (etwa nach der Zahlungsaufforderung durch den Kostenbeamten) fällt nicht unter § 54 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.04.2007

TE OGH 2007/4/20 37R50/07p

Begründung: Die Klägerin begehrte ursprünglich EUR 6.200,-- samt Anhang. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 28.09.2006 (ON 12) wurde das Klagebegehren auf EUR 9.444,08 ausgedehnt. Die Klägerin verzeichnete vor Schluss der mündlichen Verhandlung am 15.01.2007 Kosten im Gesamtausmaß von EUR 3.209,70, darunter auch die Pauschalgebühr auf Basis EUR 6.200,-- im Ausmaß von EUR 233,--. Mit Urteil vom 15.01.2007 (ON 17) wurde der Beklagte schuldig erkannt, der Klägerin E... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.04.2007

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten