Mit dem im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes St. Pölten (in der Folge: belangte Behörde) wurde dem Berichtigungsantrag der (in der Folge immer als Beschwerdeführer bezeichneten) nunmehr beschwerdeführenden Partei "und ihres Vertreters" gegen die Zahlungsaufträge des Kostenbeamten des Bezirksgerichtes N. (in der Folge: BG) je vom 26. April 1990, betreffend S 850,-- und S 450,--, nicht Folge gegeben, und zwar aus folgenden
Gründe: ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: FreistempelV §13 Abs2;GGG 1984 §31 Abs1;GGG 1984 §4 Abs1;GGG 1984 §7;VwRallg;
Rechtssatz: Eine gesetzeskonforme Interpretation des § 13 Abs 2 FreistempelV führt zu dem Ergebnis, daß deutliche und zur Gänze sichtbare Freistempelabdrucke grundsätzlich zum Nachweis der Entrichtung der betreffenden G... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GGG 1984 §4 Abs1;GKMV §4 Abs1;GKMV §5 Abs1;GKMV §6 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/5, S 275;
Rechtssatz: Die Gebühren werden bei Verwendung von Gerichtskostenmarken nicht schon durch deren Aufkleben auf das für das Gericht bestimmte Schriftstückes, sondern erst durch Überreichung dieses mit den aufgekl... mehr lesen...